Platzordnung des BK Stadtlohn
Vorwort
Regeln im täglichen Leben sollen den Umgang miteinander leichter machen. Sie werden sicher verstehen, dass gerade im Hundesport bestimmte Regeln unerlässlich sind. Bitte beachten Sie folgende Regeln während des Trainings auf unserem Hundeplatz und auch außerhalb unseres Geländes. So tragen Sie zu einem angenehmen Verlauf des Übungsbetriebes bei und fördern ein positives Bild von uns Hundehaltern in der Öffentlichkeit.
§ 1 Allgemeines
Disziplin, Rücksichtnahme, Mitarbeit und gegenseitige Unterstützung sind oberster Grundsatz im Hundesport. Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt dem Vorstand, den Ausbildern und dem Platzwart. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Für alle Nutzer des Hundeplatzes gelten die Satzung, die Preislisten und andere Vereinsdokumente des BK Stadtlohn.
§ 2 Haftung
Der Verein übernimmt – soweit gesetzlich Zulässig - keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Das Betreten des Platzes geschieht auf eigene Gefahr. Die Hundehalter haften für entstandene Schäden durch ihren Hund nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder. Kinder dürfen das Gelände nur unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten betreten. Das Spielen auf dem Übungsplatz ist untersagt.
§ 3 Voraussetzungen zur Teilnahme am Übungsbetrieb
Hundehaftpflicht und Impfpass (Tollwutimpfung) sind dem Vorstand bzw. den Ausbildern auf Verlangen vorzulegen. Kein Zutritt für kranke Hunde, Hunde mit Ungezieferbefall. Läufige Hündinnen die am Übungsbetrieb teilnehmen sind dem Vorstand zu melden. Das Vereinsheim darf von keinem Hund betreten werden. Ausnahmen sind Welpen bis zum 6. Lebensmonat. Über die Teilnahme von Gästen entscheidet der Vorstand. Für die Teilnahme ist eine Gebühr zu entrichten.
Figurieren dürfen nur Personen die einen Helferschein besitzen. Sie müssen volljährig und gesund sein. Es ist eine geeignete Schutzkleidung zu tragen.
§ 4 Freilauf
Bei wenig Betrieb (Pausen) können die Hunde nach vorheriger Rücksprache mit dem jeweiligen Ausbilder bzw. dem Vorstand zum Toben auf den Übungsplatz gelassen werden. Jeder Hundehalter hat seinen Hund während dieser Zeit zu beaufsichtigen. Auf Sauberkeit des Platzes ist zu achten! Das Füttern fremder Hunde mit Leckereien soll nur nach Absprache mit dem Hundeführer erfolgen.
§ 5 Pausenzeiten
Auf unserem Platz steht Ihnen eine ausreichende Anzahl von Hundeboxen zur Verfügung. Diese dürfen nach Absprache mit dem Vorstand kostenlos genutzt werden.
§ 6 Instandhaltung, Verunreinigungen
Platzanlage, Geräte und Aufenthalts- Sanitärräume sind sorgsam zu behandeln. Der Hundeplatz ist sauber zu halten. Das Lösen der Hunde auf dem Hundeplatz ist unbedingt zu vermeiden. Verunreinigungen sind vom Hundeführer sofort zu beseitigen. Das Säubern der Hunde hat außerhalb des Übungsgeländes zu erfolgen.
§ 7 Speisen und Getränke, Vereinsheim
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.
Speisen und Getränke können in der Kantine erworben werden. Die Reinhaltung des Vereinsheimes obliegt allen Mitgliedern.
§ 8 Verstöße gegen die Platzordnung
Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen des Vorstandes, der Ausbilder und des Platzwartes können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
§ 9 Schlussbestimmungen
Oberster Grundsatz des Vereins ist Kameradschaft und Freundschaft, sowie der artgerechte Umgang mit dem Hund.
Der Vorstand